„Für ein Unternehmen ist eine Marke das, was die eigene Reputation für eine Person ist.“ – Jeff Bezos

Im Markenrecht ist jeder Fall anders und eine mögliche Verwechslungsgefahr muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Hierbei profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und Spezialisierung, so ist Rechtsanwalt Stephan Mathé seit dem Jahr 2009 Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz.

Auf der Aktivseite beraten wir Sie bei der Anmeldung von Marken und der Überwachung Ihres Markenportfolios. Nach sorgfältiger Recherche und der Prüfung etwaiger absoluter und relativer Schutzhindernisse führen wir Ihre Markenanmeldung durch, und zwar in Deutschland, der Europäischen Union oder – in Kooperation mit einer unserer lokalen Partnerkanzleien – auch in ausgewählten Drittstaaten.

Im Falle einer Verletzung Ihrer Marke, Ihres Werktitels oder Ihres Unternehmenskennzeichens durch Dritte erstellen wir Abmahnungen, erwirken einstweilige Verfügungen oder vertreten Sie in Verfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), dem Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) sowie vor Gericht.

Aber auch in passiver Hinsicht ist es wichtig, etwaige für andere Anbieter eingetragene Marken zu kennen und sich von diesen hinreichend abzugrenzen, um sich nicht selbst Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüchen auszusetzen.