„Leute hören nicht auf zu spielen, weil sie alt werden, sie werden alt, weil sie aufhören zu spielen.“ – Oliver Wendell Holmes

Computer- und Videospiele sind heutzutage ebenso Kulturgut wie das Fernsehen oder das Kino. Unser Leistungsspektrum umfasst die Beratung und Vertretung von nationalen und internationalen Publishern, Developern, Distributoren, Anbietern von Onlinespielen, Hardwareherstellern, Agenturen und Händlern. Hierzu gehört die Gestaltung, Prüfung und Verhandlung von Lizenz- und sonstigen Verträgen, die rechtliche Begleitung von Großprojekten, die Vertretung in jugendschutzrechtlichen Verfahren vor USK und Prüfstelle, die Ausbildung und Schulung von Jugendschutzbeauftragten, Verhandlungen mit der GEMA, die Verfolgung von Urheber- und Markenrechtsverletzungen, die wettbewerbsrechtliche Prüfung von Marketingaktionen, die Anmeldung von Marken sowie die Vertretung in Gerichts- und Schiedsverfahren.

Rechtsanwalt Stephan Mathé ist seit vielen Jahren Berater von Unternehmen der Unterhaltungssoftwarebranche. Er war früher selbst Betatester und Produktmanager beim bekannten Publisher Eidos und betreute erfolgreiche Titel wie „F1 World Grand Prix“, „Commandos 2“ und „Resident Evil“. Zudem arbeitete er als Referendar bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien. Als Rechtsanwalt war er bereits für Mandanten wie Sony, Warner, Disney, Capcom, Sega, Codemasters und GameStop tätig. Als Dozent hielt er an der DeutschenAnwaltAkademie das Seminar „Recht der Unterhaltungssoftware (Games)“.