„Konkurrenz belebt das Geschäft, keine noch mehr.“ – Götz W. Werner

Wir prüfen Ihre Marketingmaßnahmen wie insbesondere Werbeanzeigen, Social Media Postings, Verkaufsaktionen, Gewinnspiele und Internetseiten auf deren rechtliche Zulässigkeit und gehen für Sie gegen rechtswidrige Aktionen Ihrer Mitbewerber vor.

Kommt es zu einem Konflikt, ist das erste Mittel der Wahl die Abmahnung. Mit dieser soll einem Rechtsverletzer die Möglichkeit gegeben werden, einen Unterlassungsanspruch ohne die Inanspruchnahme eines Gerichtes zu erfüllen. Die Frist dazu ist in der Regel sehr kurz, oftmals nur eine Woche. So ist Eile geboten und es droht der Erlass einer einstweiligen Verfügung. Wir beraten Sie bei gegen Sie ausgesprochenen Abmahnungen, ebenso wie wir für Sie außergerichtlich und vor Gericht Rechtsverletzungen durch Dritte verfolgen.

Rechtsanwalt Stephan Mathé kennt als ehemaliger Product Manager den Arbeitsalltag von Marketingabteilungen aus eigener Erfahrung und steht Ihnen auch kurzfristig mit Rat und Tat zur Seite.