„Man braucht 20 Jahre, um sich einen Ruf zu erarbeiten, aber es braucht nur 5 Minuten, um ihn zu ruinieren.“ – Warren Buffett

Eine negative Schlagzeile kann der Karriere und der Reputation einer Person massiven Schaden zufügen und ein ganzes Unternehmen in Schieflage bringen. Ein positiver Artikel hingegen öffnet mitunter viele Türen.

Das Presserecht gehört zu unseren Kernkompetenzen. Wir begleiten unsere Mandanten auch durch schwere Zeiten und entwickeln mit ihnen die passende Krisenmanagementstrategie. Hierzu gehören insbesondere die Beantwortung von Fragenkatalogen der Medien, der Entwurf von Pressemitteilungen und die rechtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen, Gegendarstellungen, Widerrufen und Richtigstellungen. Oft lohnt sich auch das direkte Gespräch mit den Medienvertretern, hierbei profitieren Sie von unserem über die Jahre aufgebauten Netzwerk.

Aber auch rechtsverletzende Äußerungen anderer Personen, insbesondere auf Social Media und Bewertungsportalen, müssen Sie nicht klaglos hinnehmen. Entscheidend ist dabei die Abgrenzung zwischen Meinungsfreiheit einerseits und unerlaubter Tatsachenbehauptung bzw. Beleidigung andererseits, hier besteht oft ein schmaler Grat. Wir prüfen Ihren Fall, besprechen mit Ihnen die Erfolgschance und das Kostenrisiko und setzen Ihre Ansprüche insbesondere mittels Abmahnungen sowie Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung durch.