„Warum Social Media? Im Marketing geht es nicht mehr um das, was Sie herstellen, sondern um die Geschichten, die Sie erzählen.“ – Seth Godin

Unternehmen setzen seit Jahren auf die große Reichweite von Influencer*innen und deren Einsatz hat vielerorts bereits die klassischen Marketingtools abgelöst. Je größer der Erfolg, desto eher steht man aber auch im Fokus von Wettbewerbern und Kontrollinstitutionen.

Wir bieten Social Media Agenturen, Influencer*innen und Content Creator*innen eine umfassende rechtliche Beratung. Dies beinhaltet insbesondere wettbewerbsrechtliche Fragestellungen wie die Gestaltung von Gewinnspielen, Werbeaussagen und des eigenen Impressums. Dazu gehört auch, ob und wann ein Social Media Post als „Werbung“ gekennzeichnet sein muss. Eine aktuelle Frage ist, wann Musik auf Social Media eingesetzt werden darf.

Darüber hinaus melden wir für unsere Mandanten Marken an und entwerfen und verhandeln die Verträge zwischen den Agenturen und Creators auf der einen und den Kooperationspartnern und Brands auf der anderen Seite.

Rechtsanwalt Stephan Mathé ist zudem Dozent an der DeutschenAnwaltAkademie zum Thema „Recht der Influencer*innen“.