„Musik erzeugt eine Art Vergnügen, auf das die menschliche Natur nicht verzichten kann.“ – Konfuzius

Das moderne Musikgeschäft ist komplex. Die Mathé Law Firm ist auf die Musikbranche spezialisiert. Wir kennen den Unterschied zwischen Komposition und Tonaufnahme, den GEMA-Berechtigungsvertrag und die Nutzungsbedingungen der Social Media Plattformen wie TikTok, Instagram und YouTube.

Rechtsanwalt Stephan Mathé ist seit Jahren eine feste Größe im Musikrecht und vertritt zahlreiche Majors der Musikindustrie, und zwar sowohl auf Verlags- wie auch auf Labelseite. Hierzu zählen u.a. Warner Chappell, ROBA, C. F. Peters und Schott Music. Aber auch kleinere Branchenvertreter und Singer-Songwriter gehören zu seinen Mandanten. Über die Jahre hat er sich als Spezialist für die Vertretung in Fällen der unerlaubten Nutzung von Kompositionen und Tonaufnahmen durch Unternehmen, insbesondere in Social Media, eine große Expertise aufgebaut und in mehreren Tausend Fällen die Ansprüche der Rechteinhaber auf nationaler und internationaler Ebene geltend gemacht.

Ebenso vertreten wir Künstler bei der Verhandlung von Bandübernahmeverträgen oder bei Streitigkeiten über das Urheberrecht an einem Musikwerk, den Bandnamen etc.